Kindertagespflege - Kinderbetreuung im Landkreis

Familienfreundlichkeit und eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sind dem Landkreis Freyung-Grafenau ein großes Anliegen.

Die staatlich geförderte Kindertagespflege ist wie die Betreuung in Krippen und Kindergärten im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) verankert und seit Jahren ein fester Bestandteil der Kinderbetreuung im Landkreis. Neben dem BayKiBiG geben die

Richtlinien des Landkreises Freyung-Grafenau für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

den organisatorischen und finanziellen Rahmen vor.

Die Betreuung in der Kindertagespflege (im Alter von 0-14 Jahre) kann allein aber auch als Ergänzung zur Krippe, zum Kindergarten oder zur Schule in Anspruch werden. Sie bietet v.a.:

  • familiäre Nähe
  • Flexibilität in Betreuungszeiten
  • eine gleichbleibende Betreuungsperson
  • individuelle Förderung

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis, oft unter „Tagesmutter bzw. -vater“ bekannt, übernimmt die (stundenweise) Betreuung zumeist bei sich zu Hause bzw. in geeigneten Räumlichkeiten. Sie kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.

Schließen sich 2-3 Kindertagespflegepersonen zusammen und bieten in geeigneten Räumlichkeiten gemeinsam Betreuung an, spricht man von einer sogenannten Großtagespflege. Hier können bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Dabei ist jedes Kind einer Kindertagespflegeperson zugeordnet und wird von dieser vorrangig betreut.

Neben 8 Großtagespflegen arbeiten etwa 30 einzeln tätige Kindertagespflegepersonen im Landkreis. Das Amt für Kinder und Familie unterstützt Sie bei der Suche und der Vermittlung.

Kindertagespflege

Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103, -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Nadine Angerer Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Alexandra Meier Kindheitspädagogin B.A
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