Ferienbetreuung durch eine Tagesmutter

Die Schul- oder Kindergartenferienzeiten sind länger als Ihr Erholungsurlaub?
Sie wünschen sich für Ihre Kinder eine abwechslungsreiche und individuelle Ferienbetreuung?

...dann können Sie die Betreuung durch eine Tagesmutter in Anspruch nehmen.

Zum Kindergarten oder Schulbeginn im September entscheiden Sie sich für ein Jahr für die Ferienbetreuung durch ihre Tagesmutter. Sie legen selbst im September fest zu welchen Ferienzeiten Sie für ihr Kind(er) eine Betreuung benötigen.

Der Beitrag orientiert sich, wie in der regulären Kindertagespflege, sich nach der wöchentlich durchschnittlichen Betreuungszeit. Einmal beantragt, vereinbaren Sie selbst,  gemeinsam mit der Tagesmutter, die ihnen zu Verfügung stehenden Betreuungstage.

Ferienbetreuung kann nur beim Kreisjugendamt abgerechnet werden, wenn im Schul- oder Kindergartenjahr mindestens 15 Betreuungstage gebucht werden. Eine Betreuung unter 15 Tagen ist grundsätzlich von den Eltern selbst zu finanzieren.

Bei 15 bis 29 Tagen wird der Elternbeitrag in der entsprechenden Betreuungskategorie für einen Monat erhoben. Bei 30 bis 44 Betreuungstagen wird ein Elternbeitrag für zwei Monate erhoben und ab 45 Betreuungstagen für 3 Monate.

Ist die Leistung des Elternbeitrages den Eltern finanziell nicht zumutbar, kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechender Antrag kann beim Kreisjugendamt Freyung-Grafenau gestellt werden.

 Bitte stellen Sie den Antrag auf Ferienbetreuung  gemeinsam mit dem Antrag auf Kindertagespflege.

 

Einladung zum Informationsabend am 06. Februar 2012

Am Montag, 06. Februar 2012 findet ab 19:00 Uhr im Landratsamt Freyung-Grafenau ein Informationsabend zum Thema "Kindertagespflege - auch etwas für mich?"

Interessierte sind herzlich Willkommen! - eine Voranmeldung ist für den Informationsabend nicht erforderlich.

Ort: Landratsamt Freyung-Grafenau

Zimmer K210/ 2. Stock

Grafenauer Str. 44

94078 Freyung