

Birgit Giesen
Landratsamt Freyung-Grafenau
SG 42 - Jugendamt -
Grafenauer Straße 44
94078 Freyung
Tel.: +49 8551 57-278
Fax: +49 8551 57-191
Wir helfen Ihnen
bei der Suche nach einer guten, qualifizierten Tagesmutter
Was ist bei der Auswahl der Pflegestelle zu beachten?
Bei der ersten Kontaktaufnahme empfiehlt es sich als Eltern einige Fragen zu stellen:
- Ist eine gegenseitige Sympathie vorhanden
- Gibt es ein Einvernehmen mit dem Erziehungsstil der Tagesmutter und ihrem Umgang mit den Kindern?
- Sagt Ihnen die häusliche Familienatmosphäre zu?
- Wie viele eigene und betreute Kinder gibt es im Haushalt der Tagesmutter?
- Können Sie sich eine Basis für gemeinsamen Austausch und Gespräche vorstellen?
- Ein sinnvoller Betreuungsrahmen ist für einen gute Tagesmutter-Kind-Beziehung notwendig
- Stellen Sie bitten einen Antrag auf Kindertagespflege bei Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung
- Wie auch im Kindergarten, Krippe oder Hort beteiligen sich die Eltern an den Beiträgen zur Kinderbetreuung. Das erste Kind zahlt den vollen Beitrag, das zweite Kind erhält eine Ermäßigung von 50% und ab dem dritten Kind ist die Betreuung kostenfrei (für das 3. oder weitere Kinder). In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag auf Antrag übernommen werden. Der Antrag ist mit dem Antrag auf Beitragsübernahme für Kindertageseinrichtungen identisch. Sie erhalten ihn hier zum Ausdrucken, in ihrer Gemeinde oder im Tagesmütterbüro
- Grundlage der Betreuung ist ein Betreuungsvertrag, der zwischen den Eltern und der Tagesmutter geschlossen wird. Die ersten vier Wochen gelten als Eingewöhnungszeit.
Die Betreuung beginnt - Ihr Kind bei der Tagesmutter
Überdenken Sie auch die Informationen die sie an die Tagesmutter weitergeben. Was sollte die Tagesmutter über das Kind und die Eltern unbedingt wissen?
Bei manchen Dingen benötigt die Tagesmutter von den Eltern eine individuelle Ausstattung. So ist es bei Babys und Kleinkindern notwendig die Tagesmutter mit Pflegemittel, Windeln und spezieller Nahrung zu versorgen. Bei allen Kinder wäre es gut wenn Ersatzkleidung und eigenes Lieblingsspielzeug vorhanden wäre.
Bei Erkrankung ist das Kind Zuhause am Besten aufgehoben. Wenn Sie berufstätig sind, bekommen sie Ihr Gehalt weitergezahlt, auch wenn Sie daheim Ihr Kind pflegen. Der Gesetzgeber hat zur Pflege des erkrankten Kindes für Alleinerziehende maximal 20 Tage vorgesehen, für Eltern, die in einem Haushalt leben 10 Tage pro Kind und Jahr. Hierfür ist es notwendig, dass Ihnen ihr zuständiger Arzt für Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellt.
Eltern und Tagesmütter sollten Ihren Urlaub aufeinander abstimmen. Kann dies nicht verwirklicht werden, kann eine Ersatzbetreuung stattfinden. Diese findet auch im Krankheitsfall der Tagesmutter statt. Die Ersatztagesmutter wird beim Vertragsabschluss bestimmt. Für den Beziehungsaufbau und Kontaktaufbau zwischen Ersatztagesmutter und Familie sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Ihr Jugendamt und die Tagesmutter sind ihnen dabei gerne behilflich.
Das Tagespflegeentgelt für die Tagesmutter wird vom Jugendamt berechnet und ausbezahlt. Sonderregelungen wie Ausflüge oder Mittagessen regeln sich Eltern und Tagesmütter selbstständig im Tagespflegevertrag.

