

Birgit Giesen
Landratsamt Freyung-Grafenau
SG 73 - Jugendamt -
Grafenauer Straße 44
94078 Freyung
Tel.: +49 8551 57-278
Fax: +49 8551 57-191
Tagespflegeentgelt und Sozialleistungen für Tagesmütter
Unsere Tagesmütter im Landkreis Freyung-Grafenau werden durch das Tagespflegeentgelt und durch verschiedene Sozialleistungen unterstützt.
Die Zahlung des Tagespflegegeldes erfolgt auf Antrag der Eltern durch das Kreisjugendamt Freyung-Grafenau. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungsbedarf. Inwieweit die vom Jugendamt gewährte laufende Geldleistung auf Sozialhilfe, SGB II-Leistungen und auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist im Einzelfall durch die Tagespflegeperson mit diesen Stellen zu klären.
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Stunden pro Tag |
Entgelt |
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= 2 Stunden |
117,00 Euro |
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über 2-3 Stunden |
175,00 Euro |
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über 3-4 Stunden |
234,00 Euro |
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über 4-5 Stunden |
292,50 Euro |
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über 5-6 Stunden |
351,00 Euro |
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über 6-7 Stunden |
409,50 Euro |
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über 7-8 Stunden |
468,00 Euro |
Betreuungszeiten von durchschnittlich unter 1 Stunde täglich werden individuell berechnet.
Wenn Sie als qualifizierte Tagesmutter im Jahr 15 Unterrichtseinheiten (1 Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten) an Fortbildungen nachweisen können, erhalten Sie das oben genannte Tagespflegeentgelt. Falls Sie keine Fortbildungsheinheiten vorweisen können, verringert sich das Tagespflegeentgelt um 20% .
Alterssicherung für Tagesmütter:
Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden zur Hälfte erstattet(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). Als angemessen gilt der festgelegte Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit ca. 80.- Euro). Die Erstattung erfolgt nur für die Zeiträume, in denen das Tagespflegeverhältnis besteht. Erstattet werden nachgewiesene Aufwendungen für eine Tagespflegeperson bis zu einer Höhe von maximal 40.- Euro monatlich. Der Beitrag zur Alterssicherung wird unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder nur einmal pro Tagespflegeperson gewährt. Als Alterssicherung anerkannt werden insbesondere eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder aber die sogenannte Rürup- oder Riesterrente.
Unfallversicherung für Tagesmütter:
Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe vom Jugendamt erstattet (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
Für selbständig tätige Tagespflegepersonen besteht gem. § 2 Abs. 1Nr. 9 SGB VII eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Die Tagespflegepersonen haben sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden.
Derzeit liegt die Jahresprämie bei ca. 80.- Euro.
Adresse: BGW
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg.
Formulare für die Anmeldung erhalten Sie beim zuständigen Kreisjugendamt im Tagesmütterbüro unter Formulare zum Download
Krankenversicherung für Tagemütter
Sollte Ihre Krankenversicherung nicht anderweitig sicher gestellt sein (z.B. durch Familienversicherung) können Sie die Hälfte des Mindestbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit ca. 62.- Euro pro Monat) geltend machen.
Genauere Informationen erhalten Sie anhand der Broschüre "Was bleibt" des deutschen Vereins. Hier können Sie sich die Broschüre downloaden: ![]()
Einladung zum Informationsabend am 06. Februar 2012
Am Montag, 06. Februar 2012 findet ab 19:00 Uhr im Landratsamt Freyung-Grafenau ein Informationsabend zum Thema "Kindertagespflege - auch etwas für mich?"
Interessierte sind herzlich Willkommen! - eine Voranmeldung ist für den Informationsabend nicht erforderlich.
Ort: Landratsamt Freyung-Grafenau
Zimmer K210/ 2. Stock
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung

