Elternbeitrag

Wie auch im Kindergarten, Krippe oder Hort beteiligen sich die Eltern an den Beiträgen zur Kindertagespflege. Je nach Buchungszeit sind Pauschalen an das Jugendamt zu entrichten. Das erste Kind zahlt den vollen Beitrag, das zweite Kind erhält eine Ermäßigung von 50% und ab dem dritten Kind sind die Kinder beitragsfrei. Die aktuellen Beitragspauschalen erfahren sie in ihrem Tagesmutterbüro oder unter www.kindertagespflege-frg.de. In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag auf Antrag übernommen werden. Dieser Antrag ist mit dem Antrag auf Beitragsübernahme für Kindertageseinrichtungen identisch. Sie erhalten Ihn in Ihrer Gemeinde, im Tagesmütterbüro oder hier zum Ausdrucken.

Buchungsstunden wöchentlich

Buchungsstunden täglich

Elternbeitrag

 Von    6 bis  10

über 1-2 Stunden

55,00 Euro

Über 10 bis 15

2-3 Stunden

80,00 Euro

Über 15 bis 20

3-4 Stunden

105,00 Euro

Über 20 bis 25

4-5 Stunden

130,00 Euro

Über 25 bis 30

5-6 Stunden

155,00 Euro

Über 30 bis 35

6-7 Stunden

180,00 Euro

Über 35 bis 40

7-8 Stunden

205,00 Euro

Über 40 bis 45

8-9 Stunden

230,00 Euro

ab 45 Stunden

ab 9 Stunden

255,00 Euro

Für Kinder im Alter unter 3 Jahren ohne Anschlusszeiten an eine Kinderkrippe oder Kindergarten gilt eine Mindestbuchungszeit von 10 Stunden pro Woche.
Für Kinder die eine Anschlussbetreuung nach der Krippe, Kindergarten oder Schule benötigen können auch Buchungszeiten unter 6 Stunden gebucht werden.

Für eine gute pädagogische Arbeit und für eine tragfähige Beziehung zwischen Tagesmutter, Familie und Kind empfehlen wir eine Mindestbuchungszeit von 10 Stunden pro Woche.

Für die Buchungszeit unter 6 Stunden gelten individuelle Beiträge die nach Bedarf für Sie berechnet werden.

Das 2. Kind erhält eine Ermäßigung von 50%, das dritte Kind (und weitere) sind beitragsfrei.