

Sachgebiet 24b - Amt für Kinder und Familie -
Grafenauer Straße 44 94078 Freyung
Tel.: +49 8551 57-278
Fax: +49 8551 57-191
Ferienbetreuung durch eine Tagespflegeperson
Die Schulferien bzw. die Schließzeiten von Krippe/ Kindergarten sind länger als Ihr Erholungsurlaub?
Sie wünschen sich für Ihre Kinder eine abwechslungsreiche und individuelle Ferienbetreuung?
...dann besteht die Möglichkeit die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in Anspruch nehmen.
Mit Beginn des Kalenderjahres im Januar startet das Ferienbetreuungsjahr. Sie legen gemeinsam mit Ihrer Kindertagespflegeperson fest, zu welchen Ferienzeiten/ - tagen (Montag- Freitag) Sie eine Betreuung für Ihr Kind benötigen.
Um die Ferienbetreuung beim Amt für Kinder und Familie abrechnen zu können, ist in einem Jahr eine Ferienbetreuung an mindestens 15 Ferientagen Voraussetzung. Eine Betreuung unter 15 Tagen ist grundsätzlich von den Eltern selbst zu finanzieren.
Zur Beantragung einer Ferienbetreuung ist folgender Antrag zu stellen:
Der Elternbeitrag wird im Voraus in der entsprechenden Betreuungszeitkategorie (durchschnittliche wöchentliche Buchungszeit)
bei 15 bis 29 Tagen einmalig für einen Monat,
bei 30 bis 44 Tagen einmalig für zwei Monate und
ab 45 Betreuungstagen einmalig für 3 Monate erhoben.
In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise übernommen werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Elternbeiträge“.